Immobilien als Altersvorsorge – wenn der Zeithorizont stimmt
Die entscheidende Frage ist nicht, ob Immobilien für die Rente taugen. Sie lautet: Bleibt genug Zeit, das Darlehen bis zum Rentenbeginn weitgehend zu tilgen?
- Rentenlücke konkret berechnen
- Tilgung bis Rentenbeginn planen
- Alternativen offen vergleichen

Zuerst die Lücke, dann das Produkt
Wir rechnen, wie viel Ihnen im Ruhestand fehlt. Erst danach besprechen wir, ob eine Immobilie der richtige Weg dorthin ist.
Rentenlücke beziffern
Renteninformation, gewünschter Lebensstandard, Inflation und bestehende Ansprüche.
Zeithorizont prüfen
Zwischen heute und Rentenbeginn müssen genug Jahre für die Tilgung liegen.
Alternativen einbeziehen
Wertpapiersparpläne, betriebliche Altersvorsorge und Immobilien schließen sich nicht aus.
Warum die gesetzliche Rente allein selten reicht
Das Rentenniveau sinkt langfristig
Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen. Wer den Lebensstandard halten will, braucht zusätzliche Quellen.
Inflation wirkt über Jahrzehnte
Bei 2 Prozent jährlicher Teuerung hat ein Betrag nach 25 Jahren nur noch etwa 60 Prozent der heutigen Kaufkraft.
Miete im Alter ist ein Risiko
Wer im Ruhestand zur Miete wohnt, trägt Mietsteigerungen aus einem Einkommen, das nicht mehr wächst.
Und was dagegen sprechen kann
Zu später Start
Wer mit 55 eine 30-jährige Finanzierung beginnt, trägt die Rate im Ruhestand. Dann ist ein Sparplan häufig die bessere Wahl.
Kapitalbindung
Im Alter lässt sich eine Immobilie nicht in Teilen verkaufen, wenn Geld gebraucht wird.
Verwaltungsaufwand
Vermietung erfordert auch im Ruhestand Entscheidungen und Aufmerksamkeit.
So planen wir
Bestandsaufnahme
Gesetzliche Rente, betriebliche Vorsorge, private Verträge, vorhandenes Vermögen.
Lücke berechnen
Gewünschtes Nettoeinkommen im Ruhestand abzüglich zu erwartender Ansprüche, inflationsbereinigt.
Zeitachse festlegen
Wie viele Jahre bleiben bis zum Rentenbeginn? Danach richtet sich die nötige Tilgungshöhe.
Objekt und Finanzierung wählen
Tilgungssatz und Zinsbindung so, dass das Darlehen zum Rentenbeginn weitgehend zurückgeführt ist.
Regelmäßig überprüfen
Alle drei bis fünf Jahre gegen die tatsächliche Entwicklung abgleichen und nachsteuern.
Was für die Immobilie spricht
Mietfreies Wohnen oder Mieteinnahme
Je nach Plan wohnen Sie selbst mietfrei oder erhalten die Nettomiete als Zusatzeinkommen.
Inflationsbezug
Mieten steigen langfristig mit der Preisentwicklung, eine feste Rate tut das nicht.
Vererbbar
Eine Immobilie geht als Sachwert an die nächste Generation über.
Zwangssparen
Die Tilgung erzwingt Disziplin, die einem freiwilligen Sparplan oft fehlt.
Unabhängig von Kursen
Der Nutzwert bleibt, auch wenn Börsen schwanken.
Flexibel im Alter
Verkauf, Verrentung oder weitere Vermietung bleiben als Optionen offen.
Warum CoGewinn
Wir rechnen die Lücke zuerst
Ohne Zahl kein Produkt. Wir beginnen mit Ihrer Renteninformation.
Wir sagen, wenn die Zeit fehlt
Bei zu kurzem Horizont raten wir von einer finanzierten Immobilie ab.
Tilgung auf den Rentenbeginn geplant
Der Tilgungssatz folgt dem Zeitpunkt, nicht dem Wunsch nach niedriger Rate.
Alternativen benannt
Wir vergleichen offen mit Wertpapiersparplänen und betrieblicher Vorsorge.

Häufige Fragen zu Altersvorsorge
Als Orientierung sollten bis zum Rentenbeginn mindestens 20 Jahre bleiben, damit das Darlehen weitgehend getilgt ist. Zwischen 50 und 55 wird es eng und erfordert höhere Tilgung oder mehr Eigenkapital. Danach ist ein Sparplan in der Regel die passendere Lösung.
Beides funktioniert. Die selbst genutzte Immobilie spart im Alter Miete, bringt aber kein Einkommen und keine steuerlichen Vorteile während der Ansparzeit. Die vermietete Immobilie erzeugt Einkommen und Werbungskosten, erfordert dafür aber laufende Aufmerksamkeit.
Nehmen Sie Ihr gewünschtes monatliches Nettoeinkommen im Ruhestand, ziehen Sie die voraussichtliche Nettorente laut Renteninformation und weitere gesicherte Ansprüche ab. Der Rest ist die Lücke – und sie sollte um die erwartete Inflation bis zum Rentenbeginn erhöht werden.
Ja. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig, unabhängig vom Alter. Da im Ruhestand der Grenzsteuersatz häufig niedriger ist, fällt die Belastung meist geringer aus als in der Erwerbsphase.
Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist der Veräußerungsgewinn bei privaten Immobilien in der Regel steuerfrei. Ein Verkauf ist damit eine planbare Option, braucht aber Zeit – mehrere Monate sind realistisch.
Rentenlücke berechnen lassen
Wir ermitteln Ihre Lücke und zeigen, welche Tilgung nötig wäre, um sie mit einer Immobilie zu schließen.
CoGewinn ist ein Angebot der FSG Management GmbH und wird als Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34c GewO tätig. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung, eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfacht, unverbindlich und bilden keine Wertentwicklung ab. Immobilien sind langfristige Investitionen und mit Risiken verbunden, unter anderem Mietausfall, Zins- und Wertänderungen. Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater hinzu.