Leistung 08 · Denkmal

Denkmalimmobilien: hohe Abschreibung, hohe Anforderungen

Für Anleger mit hoher Steuerprogression ist die erhöhte Abschreibung auf Sanierungskosten einer der stärksten steuerlichen Hebel im Immobilienbereich – und einer der erklärungsbedürftigsten.

  • Erhöhte AfA nach § 7i EStG auf Sanierungsanteil
  • Objekte mit Denkmalschutzbescheinigung
  • Prüfung von Bauträger und Sanierungsvertrag
Architekturaufnahme: sanierte Gründerzeitfassade mit Stuck und neuen Sprossenfenstern, Gerüst am Nachbarhaus als Hinweis auf laufende Sanierung, klarer Himmel.
Positionierung

Wir erklären zuerst die Grenzen

Denkmalimmobilien eignen sich nicht für jeden. Wer wenig Steuern zahlt, hat vom stärksten Vorteil dieser Anlageklasse wenig.

Steuersatz entscheidet

Der Vorteil skaliert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz. Darunter überwiegen die Nachteile.

Bauträgerqualität entscheidet

Die Abschreibung nützt wenig, wenn die Sanierung nicht fertig wird. Wir prüfen Bonität und Referenzen.

Langfristig gedacht

Denkmalobjekte sind Haltepositionen, keine kurzfristigen Trades.

Problem

Was in Verkaufsgesprächen häufig fehlt

Der Preis enthält die Sanierung

Denkmalobjekte kosten pro Quadratmeter mehr als vergleichbarer Bestand. Wer nur auf die Steuerersparnis schaut, vergleicht die falschen Zahlen.

Die Bescheinigung ist Voraussetzung

Ohne Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde nach § 7i Abs. 2 EStG gibt es keine erhöhte Abschreibung. Sie wird erst nach Abschluss der Maßnahme erteilt.

Fertigstellungsrisiko

Zwischen Kauf und Fertigstellung liegen häufig 18 bis 36 Monate. Insolvenzen von Bauträgern sind ein reales Risiko.

Konsequenz

Wenn es schiefgeht

Steuervorteil entfällt

Ohne anerkannte Bescheinigung bleibt eine teure Wohnung ohne den kalkulierten Effekt.

Doppelbelastung

Bei Bauverzug zahlen Sie Zinsen, ohne Mieteinnahmen zu erzielen.

Schwerer Wiederverkauf

Kurz nach Fertigstellung ist der Käuferkreis klein, weil der Steuervorteil beim Erstkäufer liegt.

Lösung

Wie wir Denkmalobjekte prüfen

Bauträger prüfen

Bonität, abgeschlossene Projekte, Referenzen und Umgang mit Nachträgen.

Sanierungsumfang und Kostenaufteilung

Welcher Anteil des Kaufpreises entfällt auf Altbausubstanz, welcher auf begünstigte Sanierung, welcher auf Grund und Boden?

Abstimmung mit der Denkmalbehörde

Wir prüfen, ob die Maßnahmen abgestimmt sind und die Bescheinigung realistisch erwartet werden kann.

Kalkulation mit und ohne Steuereffekt

Sie sehen beide Szenarien. Trägt sich das Objekt nur mit Steuervorteil, sagen wir das deutlich.

Vertragsprüfung

Zahlungsplan nach MaBV, Fertigstellungstermin, Vertragsstrafen und Gewährleistung.

Was ist eine Denkmalimmobilie?
Eine Denkmalimmobilie ist ein nach Landesrecht in die Denkmalliste eingetragenes Gebäude, das saniert wird. Für die abgestimmten und bescheinigten Sanierungskosten können Vermieter nach § 7i EStG erhöhte Absetzungen geltend machen: acht Jahre lang 9 Prozent und weitere vier Jahre 7 Prozent.
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmälern (§ 7i EStG) – vermietete Objekte
ZeitraumAbschreibungssatz p. a.Bemessungsgrundlage
Jahr 1 bis 89 %Begünstigte Sanierungskosten
Jahr 9 bis 127 %Begünstigte Sanierungskosten
laufend2 % bzw. 2,5 %Altbausubstanz (je nach Baujahr, § 7 Abs. 4 EStG)
keine AfAAnteil Grund und Boden

Stand der allgemeinen Rechtslage; maßgeblich sind der Einzelfall und die Bescheinigung der Denkmalbehörde. Für selbst genutzte Objekte gilt § 10f EStG mit abweichenden Sätzen. Keine Steuerberatung.

Vorteile

Merkmale der Anlageklasse

Erhöhte Abschreibung

Auf den begünstigten Sanierungsanteil bei Vermietung über zwölf Jahre – acht Jahre mit 9 %, vier Jahre mit 7 %.

Innenstadtlagen

Denkmalobjekte stehen meist dort, wo heute nicht mehr neu gebaut wird.

Neuwertiger Zustand

Nach Kernsanierung ist der Instandhaltungsbedarf zunächst gering.

Festpreis

Bauträgerverträge nach MaBV enthalten in der Regel einen Festpreis und einen Zahlungsplan nach Baufortschritt.

Substanz

Massivbauweise mit hoher Lebensdauer, sofern die Sanierung fachgerecht erfolgt.

Planbarer Ablauf

Zahlungen fallen nach Baufortschritt an, nicht auf einen Schlag.

Warum CoGewinn

Warum CoGewinn

Wir rechnen beide Szenarien

Mit und ohne steuerlichen Effekt. Nur wenn beide tragfähig sind, empfehlen wir das Objekt.

Bauträgerauswahl

Wir arbeiten nur mit Entwicklern, deren abgeschlossene Projekte wir kennen.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Die steuerliche Bewertung erfolgt durch Ihre Steuerberatung, nicht durch uns.

Begleitung bis zur Bescheinigung

Wir bleiben bis zur Erteilung der Bescheinigung und der ersten Vermietung Ansprechpartner.

Porträt des Beratungsteams im Hamburger Büro, natürliche Haltung, Tageslicht, im Hintergrund Regal mit Fachliteratur.
34
Punkte im Prüfkatalog für Bestandsobjekte
48 h
Ersteinschätzung bei kurzen Fristen
400+
erreichbare Kreditinstitute
0 €
Kosten für das Erstgespräch
FAQ

Häufige Fragen zu Denkmalimmobilien

Bei vermieteten Objekten können die begünstigten Sanierungskosten nach § 7i EStG über zwölf Jahre abgeschrieben werden: in den ersten acht Jahren jeweils 9 Prozent, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 Prozent. Zusätzlich wird die Altbausubstanz regulär abgeschrieben. Der Anteil für Grund und Boden ist nicht abschreibbar.

Die Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2 EStG weist nach, dass das Gebäude ein Baudenkmal ist und die Maßnahmen vorher abgestimmt und erforderlich waren. Ohne sie erkennt das Finanzamt die erhöhte Abschreibung nicht an. Sie wird nach Abschluss der Sanierung erteilt.

In der Regel nicht. Der Vorteil hängt unmittelbar vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei niedriger Progression steht dem höheren Kaufpreis pro Quadratmeter ein geringer Effekt gegenüber. Dann sind andere Objektarten meist sinnvoller.

Das ist das zentrale Risiko dieser Anlageklasse. Schutz bieten die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung, insbesondere die Zahlung nach Baufortschritt und die Absicherung nach § 3 oder § 7 MaBV. Vollständig ausschließen lässt sich das Risiko nicht, deshalb prüfen wir die Bonität des Entwicklers vorab.

Ja, dann gilt aber nicht § 7i, sondern § 10f EStG mit einem Abzug von 9 Prozent über zehn Jahre als Sonderausgabe. Die Wirkung ist geringer als bei Vermietung.

Die erhöhte Abschreibung läuft über zwölf Jahre. Ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung kann zudem Spekulationssteuer nach § 23 EStG auslösen. Denkmalobjekte sind deshalb als langfristige Positionen zu planen.

Nächster Schritt

Denkmalobjekte mit vollständiger Kalkulation ansehen

Wir zeigen Ihnen aktuelle Projekte inklusive Aufteilung von Substanz, Sanierung und Grundstücksanteil.

CoGewinn ist ein Angebot der FSG Management GmbH und wird als Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34c GewO tätig. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung, eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfacht, unverbindlich und bilden keine Wertentwicklung ab. Immobilien sind langfristige Investitionen und mit Risiken verbunden, unter anderem Mietausfall, Zins- und Wertänderungen. Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater hinzu.