Vermögen nach 10 Jahren
- Rendite auf Eigenkapital
- –
- Steuerlast gesamt
- –
- Monatliche Belastung, Jahr 1
- –
- Zeitaufwand gesamt
- –
Die ehrliche Antwort hängt an einer Zahl, über die selten gesprochen wird: wie oft dasselbe Geld im Jahr arbeitet. Rechnen Sie es selbst nach, statt es zu glauben.

In beiden Fällen kaufen Sie eine Immobilie. Danach hört die Gemeinsamkeit auf.
Sie kaufen einen Zahlungsstrom. Der Mieter tilgt, die Zeit arbeitet, Sie greifen selten ein. Das Ergebnis entsteht über Jahrzehnte und ist nach zehn Jahren im Privatvermögen regelmäßig steuerfrei.
Sie kaufen einen Auftrag. Der Gewinn entsteht durch Einkauf, Bauleitung und Verkauf – also durch Ihre Arbeit. Das Ergebnis steht nach Monaten fest und ist immer steuerpflichtig.
Wer nur die Rendite vergleicht, übersieht die Arbeitszeit. Wer nur die Arbeitszeit vergleicht, übersieht den Kapitalumschlag. Der Rechner unten zeigt beides nebeneinander.
Der Rechner setzt beide Strategien auf dasselbe Eigenkapital an und rechnet über denselben Zeitraum hoch. Alle Annahmen sind sichtbar und veränderbar. Ändern Sie zuerst nur das Eigenkapital und den Zeitraum – und danach die Werte, die Sie für realistisch halten.
Vermögen nach 10 Jahren
Vermögen nach 10 Jahren
Bestand Fix und Flip Die Flip-Kurve springt, weil Gewinn erst beim Verkauf entsteht.
Zum Charakter dieser Rechnung: Es handelt sich um eine vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung der Mechanik beider Strategien, nicht um eine Prognose, kein Angebot und keine Zusage. Reale Ergebnisse hängen vom einzelnen Objekt, vom Standort, von der Marktentwicklung, von der Finanzierungszusage und von Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Die steuerliche Behandlung, insbesondere die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel, ist ausschließlich mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. CoGewinn erbringt keine Steuerberatung.
Nicht weil die Marge größer wäre, sondern weil dasselbe Geld öfter arbeitet.
80.000 Euro, die einmal 20 Prozent verdienen, ergeben 20 Prozent. Dieselben 80.000 Euro, die im Jahr 1,3-mal 20 Prozent verdienen, ergeben rechnerisch über 26 Prozent – und im Folgejahr auf gewachsener Basis erneut. Das ist der gesamte Effekt.
Beim Bestand hoffen Sie auf Marktentwicklung. Beim Flip erzeugen Sie die Wertsteigerung selbst durch Sanierung, Grundrissänderung oder das Auflösen eines Problems, das andere Käufer abgeschreckt hat.
Der Ertrag entsteht beim Kauf, nicht beim Verkauf. Wer zum Marktpreis kauft, hat keine Marge mehr. Deshalb ist der Zugang zu Objekten der eigentliche Engpass – nicht das Kapital.
Die Zahl oben ist das Ergebnis bei erfolgreichem Verlauf. Diese acht Punkte entscheiden darüber, ob es dazu kommt.
Objekte mit ausreichender Marge stehen nicht in Portalen. Wer keinen Zugang zu Nachlässen, Zwangsversteigerungen, Erbengemeinschaften oder Bestandshaltern hat, findet sie nicht – und kauft zu teuer.
Banken finanzieren Weiterverkaufsabsichten zurückhaltend. Üblich sind höhere Eigenkapitalquoten, kürzere Laufzeiten und Zinsen deutlich über der klassischen Annuitätenfinanzierung.
Verzögerungen sind der Regelfall, nicht die Ausnahme. Jeder Monat kostet Zins und verschiebt den nächsten Zyklus – im Rechner sichtbar über den Schieberegler für zusätzliche Monate.
Lässt sich nicht verkaufen, laufen die Kosten ohne Ertrag weiter. Beim Bestand federt die Miete ab. Deshalb gehört in jede Flip-Kalkulation ein Ausstiegsplan über Vermietung.
Beim Handel steckt in der Regel das gesamte Eigenkapital in einem einzigen Objekt. Ein Fehlschlag trifft nicht einen Teil des Vermögens, sondern das ganze.
Der Gewinn ist immer steuerpflichtig, die Zehnjahresregel greift nie. Ab dem vierten Verkauf droht zusätzlich die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel.
Ein Gewährleistungsausschluss schützt nach § 444 BGB nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wer selbst saniert hat, kennt die Schwachstellen – und trägt ein erhöhtes Haftungsrisiko.
Objektsuche, Kalkulation, Bauleitung, Vermarktung: Realistisch sind 200 bis 400 Stunden je Projekt. Wer das neben einem Vollzeitjob plant, sollte die Projektdauer im Rechner deutlich verlängern.
| Punkt | Bestand halten | Fix und Flip |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinn | nach 10 Jahren im Privatvermögen regelmäßig steuerfrei (§ 23 EStG) | immer steuerpflichtig, persönlicher Steuersatz |
| Laufende Einkünfte | Vermietung nach § 21 EStG, Zinsen und AfA als Werbungskosten | keine laufenden Einkünfte, keine AfA während der Bauphase nutzbar |
| Gewerblichkeit | private Vermögensverwaltung | ab etwa dem vierten Verkauf in fünf Jahren regelmäßig gewerblicher Grundstückshandel |
| Gewerbesteuer | fällt nicht an | bei Gewerblichkeit ja, mit teilweiser Anrechnung nach § 35 EStG |
| Grunderwerbsteuer | einmalig beim Kauf | bei jedem Ankauf erneut |
| Sanierungskosten | 15-%-Grenze für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand beachten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) | Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten, mindern den Gewinn |
| Umwandlung und Milieuschutz | selten relevant | in Erhaltungsgebieten kann die Aufteilung in Eigentum untersagt sein |
| Haftung beim Verkauf | gering, meist unsaniert weiterveräußert | erhöht, § 444 BGB bei arglistig verschwiegenen Mängeln |
Allgemeine Darstellung der Rechtslage, Stand Mai 2026, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel beruht auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und wird im Einzelfall entschieden. Dies ersetzt keine steuerliche Beratung.
Nicht entweder oder, sondern nacheinander. Der Handel erzeugt Eigenkapital, der Bestand verwandelt es in planbares Einkommen. Wer zwei bis drei Projekte erfolgreich abgeschlossen hat, überführt die Gewinne in Bestandsobjekte – und bleibt damit unterhalb der Drei-Objekt-Grenze, solange die Bestandsobjekte gehalten werden. Wer umgekehrt mit dem Handel beginnt, ohne je eine Immobilie besessen zu haben, lernt die teuerste Variante des Lernens kennen.
Wir vermitteln Bestandsobjekte und begleiten Handelsprojekte – aber erst, wenn die Rechnung trägt.
Eigenkapital, Bonität, verfügbare Zeit, Erfahrung mit Bauprojekten und Risikotragfähigkeit. Daraus ergibt sich fast immer schon die Strategie.
Für Handelsprojekte ist der Einkauf entscheidend. Wir prüfen, ob Sie über unser Off-Market-Netzwerk realistisch an Objekte mit Marge kommen.
Jede Handelskalkulation enthält bei uns ein Vermietungsszenario. Trägt das Objekt sich auch bei ausbleibendem Verkauf, ist das Risiko beherrschbar.
Vor dem ersten Kauf mit Ihrer Steuerberatung klären, ob privat oder über eine Gesellschaft gekauft wird und wie die Drei-Objekt-Grenze eingehalten bleibt.
Sanierung, Vermarktung, Verkauf – und die Entscheidung, ob der Gewinn ins nächste Projekt oder in einen Bestandsaufbau fließt.
Bei erfolgreichem Verlauf erzielt Fix und Flip in der Regel die höhere Rendite pro Jahr, weil dasselbe Eigenkapital mehrfach im Jahr eingesetzt wird statt einmalig über Jahrzehnte. Dieser Vorsprung ist jedoch keine Überlegenheit der Anlageklasse, sondern die Bezahlung für deutlich höheres Risiko, für Fachwissen und für echte Arbeitszeit. Bestand liefert weniger Rendite, dafür planbar, steuerlich begünstigt und nahezu ohne Zeiteinsatz.
Entscheidend ist der Kapitalumschlag. Wer mit 80.000 Euro Eigenkapital je Projekt 20 Prozent Nettogewinn erzielt und pro Jahr etwas mehr als ein Projekt abschließt, verzinst sein Kapital rechnerisch mit über 20 Prozent im Jahr. Beim Bestand arbeitet dasselbe Kapital ein einziges Mal und verzinst sich über Miete, Tilgung und Wertentwicklung mit typischerweise 5 bis 9 Prozent im Jahr.
Wer innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und wieder verkauft, wird von der Finanzverwaltung regelmäßig als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft. Folgen sind Gewerbesteuerpflicht, Bilanzierungspflichten, der Wegfall der Steuerfreiheit nach zehn Jahren und eine Gewerbeanmeldung. Die Grenze ist keine feste Zahl, sondern eine Indizregel aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; schon eine erkennbare Wiederholungsabsicht kann früher zur Gewerblichkeit führen.
Ja. Beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig und wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet. Da ein Flip typischerweise nach sechs bis achtzehn Monaten verkauft wird, entfällt die Steuerfreiheit immer. Beim Bestand ist der Veräußerungsgewinn nach Ablauf der Zehnjahresfrist im Privatvermögen dagegen regelmäßig steuerfrei.
Deutlich mehr als beim Bestandskauf. Banken finanzieren Sanierungsobjekte mit Weiterverkaufsabsicht zurückhaltend; üblich sind 20 bis 40 Prozent Eigenkapital auf den Kaufpreis, zusätzlich müssen Kaufnebenkosten, die gesamten Sanierungskosten und ein Puffer aus eigenen Mitteln kommen. Der Zins einer Zwischenfinanzierung liegt regelmäßig deutlich über dem einer klassischen Annuitätenfinanzierung.
Dann laufen Zins und Nebenkosten weiter, während kein Ertrag entsteht. Anders als beim Bestand gibt es keine Miete, die die Lücke deckt. Wer nicht zwischenfinanzieren oder das Objekt notfalls vermieten kann, gerät unter Verkaufsdruck – und Verkaufsdruck kostet regelmäßig den gesamten kalkulierten Gewinn. Deshalb gehört in jede Flip-Kalkulation ein Ausstiegsplan über Vermietung.
Ein Gewährleistungsausschluss ist beim Verkauf von Bestandsimmobilien zwischen Privatpersonen üblich, greift aber nach § 444 BGB nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wer selbst saniert hat, kennt die Mängel und trägt daher ein erhöhtes Haftungsrisiko. Bei gewerblichem Handel gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich verschärfte Regeln.
Das ist in der Praxis der häufigste erfolgreiche Weg. Gewinne aus Handelsprojekten werden als Eigenkapital in Bestandsobjekte überführt. Der Handel erzeugt Kapital, der Bestand erzeugt Sicherheit und späteres Einkommen. Wichtig ist, die Drei-Objekt-Grenze im Blick zu behalten, damit die Gewerblichkeit nicht ungewollt auf den Bestand durchschlägt.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welcher der beiden Wege zu Ihrem Kapital, Ihrer Zeit und Ihrer Risikotragfähigkeit passt – und welcher nicht.
CoGewinn ist ein Angebot der FSG Management GmbH und wird als Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34c GewO tätig. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung, eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfacht, unverbindlich und bilden keine Wertentwicklung ab. Immobilien sind langfristige Investitionen und mit Risiken verbunden, unter anderem Mietausfall, Zins- und Wertänderungen. Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater hinzu.