Gemeinsam Objekte erreichen, die einzeln zu groß sind
Coinvesting bündelt Kapital und Bonität mehrerer Investoren. Der Reiz liegt in der Objektklasse – die Arbeit liegt in der Struktur.
- Strukturierung und Partnersuche
- Klare Regeln für Ausstieg und Entscheidungen
- Objekte ab sechsstelligem Volumen

Struktur zuerst, Objekt danach
Die meisten gescheiterten Gemeinschaftsinvestments scheitern nicht am Objekt, sondern an ungeklärten Fragen zwischen den Beteiligten.
Rollen definieren
Wer entscheidet, wer verwaltet, wer schießt bei Bedarf Kapital nach?
Ausstieg vorher regeln
Vorkaufsrechte, Bewertungsverfahren und Fristen gehören in den Vertrag, bevor jemand aussteigen möchte.
Haftung verstehen
Die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung, Steuer und Finanzierbarkeit.
Warum Einzelinvestoren an Grenzen stoßen
Objektgröße
Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Objekte bieten oft bessere Einkaufsfaktoren – liegen aber über dem, was Einzelne finanzieren.
Bonitätsgrenze
Nach zwei bis drei finanzierten Wohnungen wird der nächste Kredit schwierig, auch wenn das Kapital vorhanden wäre.
Klumpenrisiko
Wer alles in ein Objekt legt, trägt jedes Problem dieses Objekts allein.
Und warum informelle Absprachen scheitern
Uneinigkeit bei Investitionen
Neue Heizung oder Ausschüttung? Ohne Mehrheitsregel blockiert eine Stimme das Objekt.
Lebensumstände ändern sich
Scheidung, Krankheit, Erbfall: Ohne Regelung entsteht eine Zwangsgemeinschaft mit Personen, die niemand ausgesucht hat.
Steuerliche Überraschungen
Falsch strukturierte Beteiligungen können gewerblichen Grundstückshandel auslösen und die Steuerfreiheit nach zehn Jahren gefährden.
So strukturieren wir Coinvestments
Ziele und Beiträge klären
Kapital, Bonität, Zeit, Fachwissen: Wer bringt was ein und in welchem Verhältnis?
Rechtsform und Vertrag
GbR, Bruchteilsgemeinschaft oder Kapitalgesellschaft. Die Gestaltung übernimmt eine Notarin oder ein Rechtsanwalt, wir bereiten die Entscheidungsgrundlage auf.
Objektauswahl und Prüfung
Objektsuche und Ankaufprüfung wie bei Einzelmandaten, zusätzlich mit Blick auf die Finanzierbarkeit der Struktur.
Finanzierung der Gemeinschaft
Nicht jede Bank finanziert Gesellschaften. Wir kennen die Institute, die es tun, und die Anforderungen an Unterlagen und Sicherheiten.
Betrieb und Berichtswesen
Verwaltung, jährliche Abrechnung und ein festes Format für Entscheidungen.
Was Coinvesting ermöglicht
Größere Objektklassen
Zugang zu Objekten mit besseren Einkaufsfaktoren.
Risiko verteilt
Mehrere Einheiten statt einer Wohnung reduzieren die Abhängigkeit von einem Mieter.
Gemeinsame Bonität
Mehrere Einkommen erweitern den Finanzierungsrahmen.
Aufgabenteilung
Verwaltung, Technik und Kaufmännisches lassen sich verteilen.
Klare Verträge
Entscheidungswege, Nachschuss und Ausstieg schriftlich geregelt.
Schnellerer Aufbau
Mit gebündeltem Kapital lässt sich früher ein zweites Objekt erreichen.
Warum CoGewinn
Wir moderieren die unangenehmen Fragen
Nachschuss, Streit und Ausstieg besprechen wir am Anfang, nicht im Konfliktfall.
Netzwerk an Investoren
Wir kennen Anleger, die Partner für konkrete Objekte suchen.
Finanzierungserfahrung mit Gesellschaften
Wir wissen, welche Bank welche Struktur akzeptiert.
Zusammenarbeit mit Notaren und Anwälten
Die rechtliche Gestaltung übernehmen die dafür zugelassenen Berufsträger.

Häufige Fragen zu Coinvesting
Sinnvoll wird es meist ab einem Objektvolumen, das für Einzelinvestoren nicht mehr darstellbar ist – in der Praxis ab etwa einer Million Euro. Der Eigenkapitalanteil pro Beteiligtem beginnt häufig im niedrigen sechsstelligen Bereich.
Das hängt von Zahl der Beteiligten, Haltedauer, Haftungswunsch und steuerlicher Situation ab. Häufig sind GbR oder vermögensverwaltende GmbH. Die Auswahl treffen Sie gemeinsam mit Steuerberatung und Rechtsanwalt; wir bereiten die Entscheidungsgrundlage auf.
Genau das regelt der Gesellschaftsvertrag: Kündigungsfristen, Vorkaufsrecht der übrigen Beteiligten, Bewertungsverfahren für den Anteil und der Umgang mit der laufenden Finanzierung. Ohne diese Regelungen wird ein Ausstieg zum Problem für alle.
Nein. Beim Crowdinvesting geben viele Anleger typischerweise Nachrangdarlehen an einen Projektentwickler und werden nicht Eigentümer. Beim Coinvesting werden die Beteiligten – direkt oder über eine Gesellschaft – Eigentümer der Immobilie und tragen unternehmerische Rechte und Pflichten.
Wir stellen Kontakte innerhalb unseres Netzwerks her, wenn beide Seiten das wünschen. Eine Anlagevermittlung oder Anlageberatung im Sinne des Wertpapierhandelsrechts erbringen wir nicht.
Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften werden Einkünfte in der Regel anteilig den Beteiligten zugerechnet. Bei mehreren Objekten und kurzer Haltedauer kann gewerblicher Grundstückshandel entstehen. Diese Prüfung gehört zwingend zur Steuerberatung.
Prüfen wir, ob Coinvesting zu Ihrem Ziel passt
Im Erstgespräch klären wir Struktur, Volumen und mögliche Partnerkonstellationen.
CoGewinn ist ein Angebot der FSG Management GmbH und wird als Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34c GewO tätig. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung, eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfacht, unverbindlich und bilden keine Wertentwicklung ab. Immobilien sind langfristige Investitionen und mit Risiken verbunden, unter anderem Mietausfall, Zins- und Wertänderungen. Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater hinzu.