Angestellte haben den besten Zugang zur Finanzierung – und nutzen ihn selten
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist aus Bankensicht die stärkste Ausgangslage überhaupt. Genau deshalb lohnt sich der frühe Blick auf die eigene Bonität.
- Sichere Einkünfte, gute Konditionen
- Einstieg neben dem Beruf
- Verwaltung auslagerbar

Ihr Arbeitsvertrag ist Ihr wichtigstes Argument
Banken bewerten Planbarkeit. Ein unbefristetes Anstellungsverhältnis nach der Probezeit ist die einfachste Form davon.
Nachweisbares Einkommen
Drei Gehaltsabrechnungen genügen oft schon für eine belastbare Vorprüfung.
Niedrigere Risikoaufschläge
Angestellte erhalten häufig günstigere Konditionen als Selbstständige mit gleichem Einkommen.
Zeitlicher Vorteil
Wer mit 30 beginnt, hat bis zur Rente mehr als 35 Jahre Tilgungszeit.
Was Angestellte typischerweise zurückhält
„Ich habe zu wenig Eigenkapital“
Häufig reicht das vorhandene Kapital für die Nebenkosten – mehr verlangen viele Banken bei guter Bonität nicht zwingend.
„Ich habe keine Zeit dafür“
Der zeitaufwendige Teil ist die Auswahl. Der Betrieb lässt sich weitgehend an eine Verwaltung abgeben.
„Ich verstehe das Thema nicht gut genug“
Das ist ein guter Grund, sich einzuarbeiten – aber keiner, es unbegrenzt aufzuschieben.
Was das Aufschieben kostet
Verlorene Tilgungsjahre
Jedes Jahr ohne Objekt ist ein Jahr, in dem niemand für Sie tilgt.
Sinkende Kaufkraft des Ersparten
Wer auf dem Tagesgeldkonto spart, verliert bei Inflation real an Wert.
Engeres Zeitfenster
Ab Mitte fünfzig verlangen Banken schnellere Rückführung und damit höhere Raten.
Der Weg neben dem Beruf
Bonität prüfen
Haushaltsrechnung erstellen, Schufa-Selbstauskunft einholen, laufende Kredite ordnen.
Rahmen bestimmen
Vor der Objektsuche steht fest, welches Volumen realistisch ist.
Objekt mit geringem Aufwand wählen
Für Berufstätige eignen sich verwaltete Eigentumswohnungen in stabilen Lagen besser als Sanierungsprojekte.
Verwaltung beauftragen
Sondereigentumsverwaltung übernimmt Mieterkontakt, Abrechnung und Neuvermietung.
Steuererklärung vorbereiten
Anlage V, Belegsammlung und Abstimmung mit der Steuerberatung – einmal aufgesetzt, jährlich Routine.
Vorteile für Angestellte
Beste Konditionen
Sichere Einkünfte führen zu niedrigeren Risikoaufschlägen.
Langer Zeithorizont
Früher Start bedeutet niedrigere Rate bei gleicher Zieltilgung.
Steuerliche Wirkung
Werbungskostenüberschüsse mindern das zu versteuernde Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit.
Geringer Aufwand
Mit Verwaltung wenige Stunden Aufwand im Jahr.
Arbeitgeberangebote
Wenn Ihr Arbeitgeber ein Benefit-Programm hat, profitieren Sie zusätzlich.
Gemeinsam mit Partner
Zwei Einkommen erweitern den Finanzierungsrahmen erheblich.
Warum CoGewinn
Termine außerhalb der Arbeitszeit
Abendtermine und digitale Beratung sind bei uns Standard.
Verständliche Erklärungen
Wir setzen kein Vorwissen voraus und erklären jede Zahl.
Realistische Objekte
Verwaltungsarme Wohnungen statt aufwendiger Projekte.
Betriebsprogramme
Über unsere Firmenbenefits erreichen wir viele Belegschaften direkt.

Häufige Fragen zu Immobilien für Angestellte
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist die Haushaltsrechnung: Nach Abzug aller Fixkosten und der neuen Rate muss ein ausreichender Überschuss bleiben. Bei einem Objekt um 250.000 Euro sind je nach Region und Ausgabenstruktur häufig Nettoeinkommen ab etwa 3.000 Euro darstellbar – verbindlich entscheidet die Bank.
In der Regel nicht. Banken erwarten eine bestandene Probezeit und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei befristeten Verträgen kommt es auf Branche, Verlängerungspraxis und Restlaufzeit an.
Zins und Tilgung laufen weiter. Deshalb gehört eine Liquiditätsreserve von drei bis sechs Monatsraten zur Grundausstattung, und deshalb prüfen wir Absicherungen wie Berufsunfähigkeitsschutz mit. Im Ernstfall ist frühzeitiges Gespräch mit der Bank der wichtigste Schritt.
Ja. Bestehende Konsumkredite und Leasingraten mindern den Finanzierungsspielraum deutlich. Es lohnt sich, kleinere Kredite vor der Antragstellung abzulösen.
Nein. Eine private Kapitalanlage geht Ihren Arbeitgeber nichts an. Falls Ihr Unternehmen ein Benefit-Programm mit uns hat, erfährt es dennoch nicht, wer teilnimmt.
Prüfen wir Ihren Rahmen – unverbindlich
30 Minuten genügen, um zu klären, was in Ihrer Situation möglich ist.
CoGewinn ist ein Angebot der FSG Management GmbH und wird als Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34c GewO tätig. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Anlageberatung, eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfacht, unverbindlich und bilden keine Wertentwicklung ab. Immobilien sind langfristige Investitionen und mit Risiken verbunden, unter anderem Mietausfall, Zins- und Wertänderungen. Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater hinzu.