Kaufnebenkosten in Hamburg: womit Sie rechnen müssen
Rund 7,5 Prozent des Kaufpreises fallen an, bevor die erste Miete eingeht. Dieses Geld ist am Tag des Kaufs weg.
Veröffentlicht am 04.05.2026 · Redaktion CoGewinn

Die Positionen im Einzelnen
Kaufnebenkosten sind der Betrag, den Sie zusätzlich zum Kaufpreis aufbringen müssen und der keine Sicherheit für die Bank darstellt. Deshalb verlangen Kreditinstitute in aller Regel, dass er aus Eigenmitteln kommt.
| Position | Höhe | Fällig |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 5,5 % des Kaufpreises | nach Steuerbescheid, wenige Wochen nach Beurkundung |
| Notar | ca. 1,0 bis 1,5 % | nach Beurkundung |
| Grundbuchamt | ca. 0,5 % | mit Eintragung |
| Maklercourtage | 0 bis 3,57 % inkl. USt, objektabhängig | nach Beurkundung |
Angaben zur Orientierung, Stand Mai 2026. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und variieren mit dem Geschäftswert.
Beispielrechnung
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro ohne Courtage: 16.500 Euro Grunderwerbsteuer, rund 3.750 Euro Notar und etwa 1.500 Euro Grundbuch. Zusammen rund 21.750 Euro, also gut 7,2 Prozent. Die Gesamtinvestition beträgt damit 321.750 Euro – und genau diese Zahl gehört in jede Renditerechnung.
Warum das die Rendite dauerhaft verändert
Die Kaufnebenkosten erhöhen Ihren Einstandspreis, erhöhen aber weder Miete noch Verkehrswert. Für einen verlustfreien Verkauf muss der Marktwert um mindestens diesen Betrag steigen. Bei 7,2 Prozent Nebenkosten und zwei Prozent jährlicher Wertentwicklung dauert das rund vier Jahre – ohne Berücksichtigung von Verkaufskosten.
Wer die Courtage zahlt
Seit Dezember 2020 gilt für den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Verbraucher zur Selbstnutzung eine Teilungsregelung nach den §§ 656c und 656d BGB: Der Käufer trägt höchstens die Hälfte. Für Kapitalanlagen außerhalb dieses Anwendungsbereichs bleibt die Aufteilung Verhandlungssache. Bei Neubauprojekten vom Bauträger ist die Vermittlung für Käufer häufig provisionsfrei, weil der Verkäufer den Vertrieb vergütet.
Lässt sich etwas sparen?
Wenig, aber nicht nichts. Bewegliches Inventar wie eine Einbauküche kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Grunderwerbsteuer – sofern der angesetzte Wert angemessen ist und nachgewiesen werden kann. Bei überhöhten Ansätzen prüft das Finanzamt genau. Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar.
Häufige Fragen zum Thema
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt sie 5,5 Prozent des Kaufpreises. Zuvor lag sie bei 4,5 Prozent.
Grundsätzlich ja, aber nur bei sehr guter Bonität, und der Zins liegt spürbar höher. Man spricht dann von einer 110-Prozent-Finanzierung. Bedenken Sie, dass Sie damit von Beginn an mit einer Restschuld über dem Objektwert starten.
Bei vermieteten Objekten gehören sie zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöhen die Bemessungsgrundlage der Abschreibung, soweit sie auf das Gebäude entfallen. Sofort abziehbar sind sie nicht.
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